Regelungen zum Spielbetrieb der Privatrunde auf Kleinfeld Saison 2005

 

1.      Startgeld: 50,-- € zu zahlen an die 1. Spielleiterin.

2.      Gespielt wird auf Kleinfeld.

3.      Ist kein separates Kleinfeld vorhanden ergeben sich aus einem normalen Spielfeld drei Spielmöglichkeiten:
a) bei normalem Spielfeld von Strafraum zu Strafraum.
b) Quer zum normalen Spielfeld in einer Spielhälfte.
 Im Hinblick auf die Sicherheit der Spielerinnen, wird darauf hingewiesen, dass sich keine Großfeldtore auf der seitlichen Auslinie befinden dürfen!   Es ist darauf zu achten, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 2 Meter eingehalten werden muss!
c)  Quer zum normalen Spielfeld in der Spielfeldmitte.

4.      Es dürfen nur Tore der Größe 5 x 2 Meter („Kleinfeldtore“) verwendet werden, die zu befestigen sind. Ohne Befestigung der Tore darf nicht gespielt werden. Die Kontrolle der Torsicherung ist Aufgabe des Schiedsrichters.

5.      Die Heimmannschaft ist, bei nicht pünktlichem Eintreffen des Gegners, verpflichtet, ab dem regulären Spielbeginn ab, eine Frist von 30 Minuten abzuwarten. Ist nach dieser Wartefrist der Gegner noch nicht eingetroffen, oder hat sich nicht telefonisch gemeldet und einen nachvollziehbaren Verspätungsgrund angegeben, so wird das Spiel für die Heimmannschaft mit 3 Punkten und 2:0 Toren als gewonnen gewertet.

6.      Der Gastmannschaft ist, auch bei Verspätetem Eintreffen, im oben genannten Rahmen, eine Aufwärmzeit von 15 Minuten zu gewähren.

7.      Mannschaftsstärke : 6 Feldspielerinnen + Torfrau.

8.      Bei Spielbeginn müssen pro Mannschaft mindestens vier Feldspielerinnen und ein Torwart anwesend sein.

9.      Die Mannschaften melden ihre Spielerinnen (Namentlich + Geburtsdatum) bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Punktespiele der 1. Spielleiterin. In der laufenden Saison neu hinzukommende Spielerinnen müssen, vor Einsatz in Spielen, ebenfalls rechtzeitig (d.h. mindestens 2 Tage vor dem Punktspiel) nachgemeldet werden.

10. Haftungsausschluss: Es ist darauf zu achten, dass alle an dieser Runde teilnehmenden Spielerinnen Mitglieder in euerem Verein sind und einen gültigen Spielerpass des BFV haben müssen, damit diese bei evtl. Verletzungen versichert sind. Hierfür haben die jeweiligen Trainer Sorge zu tragen.

11. Nur gemeldete Spielerinnen dürfen eingesetzt werden! Jeder Trainer erhält Namenslisten der gemeldeten Spielerinnen aller Mannschaften und kann diese zu Kontrollzwecke heranziehen.

12. Spielberechtigt sind in der Regel nur Spielerinnen die im Besitz eines  gültigen Spielerpasses des BFV sind. Zum Tragen kommt dabei das auf dem Spielerpass eingetragene Spielrecht für Privatspiele. Ist eine  Spielerin noch nicht im Besitz eines gültigen Passes, sie jedoch schon Vereinsmitglied, so darf sie für ihren Verein für ein Spiel eingesetzt werden, und wird durch einen gültigen Lichtbildausweis kontrolliert.

13. Wird eine Spielerin ohne Pass eingesetzt, so ist der Name dieser Spielerin, vor dem betreffenden Spiel, der 1.Spielleiterin vom eigenen Trainer für Kontrollzwecke zu melden und der Name dieser Spielerin auf dem Spielerinnenbogen gesondert zu Vermerken! Die Meldung an die Spielleiterin muss mindestens 2 Tage vor dem Punktspiel erfolgen.

14. Passkontrollen: Erstmals werden in dieser Saison die Passkontrolle und das Ausfüllen eines Spielerinnenbogens der Privatrunde vor Spielbeginn vorgeschrieben. Der Spielerinnenbogen ist, alphabetisch geordnet und mit den Passnummern versehen, von jeder Mannschaft für das eigene Team auszufüllen und nach der Kontrolle dem Gegner auszuhändigen. Der Schiedsrichter,  ersatzweise die Trainer oder Spielführerinnen der jeweiligen Mannschaften, ist / sind verpflichtet die Kontrolle der Spielerinnen anhand des Bogens und der Pässe vor Spielbeginn durchzuführen. Der Trainer und/oder die Spielführerin versichern mit Ihrer Unterschrift auf ihrem Bogen, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Der  eingesetzte Schiedsrichter muss ebenfalls auf den Spielerinnenbögen unterschreiben.

15. Die Namen der auf dem Spielerinnenbogen aufgeführten und im Spiel eingesetzten Spielerinnen sind, innerhalb einer Woche nach dem Spiel, an die erste Spielleiterin per E-Mail zu senden. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist eine Strafe in Höhe von 5,00 € in die Rundenkasse zu entrichten.

16. Ergebnisse der Punktespiele sind der 1. Spielleiterin von der Heimmannschaft bis zu dem darauf folgenden Montag unter Angabe des Ergebnisses und der Nennung der Torschützinnen beider Mannschaften mitzuteilen. Wird diese Meldefrist nicht eingehalten, ist eine Strafe von 5,-- € in die Rundenkasse zu entrichten.

17. Spiele werden nach dem 3 Punktesystem gewertet.

18. Spieldauer: 2 x 30 Minuten (10 min. Halbzeitpause)

19. Sollte ein Spiel durch wetterbedingte Ursachen (starker Regen, Hagel, Gewitter) vor dem Abbruch stehen, und augenscheinlich nicht mehr fortgesetzt werden können, wird dieses erst nach Spielzeit von 50 Minuten mit dem momentanen Resultat gewertet. Sollte diese Spielzeit nicht erreicht sein, wird das Spiel komplett wiederholt.

20. Das Tragen von Schienbeinschützern ist Pflicht. Trägt sie eine Spielerin nicht, wird sie vom Schiedsrichter angehalten diese anzulegen. Sollte sie keine Schützer anlegen, ist sie vom Spiel auszuschließen.

21. Gespielt wird ohne Abseits.

22. Es wird mit der für das Großfeld gültigen Torwartregel gespielt, d. h. der Torwart darf einen Rückpass vom eigenen Mitspieler nicht mit der Hand aufnehmen!

23. Auswechselungen: in Höhe der Mittellinie kann beliebig oft gewechselt werden („Fliegender Wechsel“).

24. Freistöße sind direkt auszuführen und müssen vom Schiedsrichter freigegeben werden.

25. Beim Anstoß, Abstoß, Eckstoß, Strafstoß und Freistoß müssen die gegnerischen Spielerinnen mindestens 5 Meter vom Ball entfernt sein.

26. Schiedsrichter werden von der Heimmannschaft gestellt. Trainer sollten keine Schiedsrichterfunktion übernehmen. Sollte dies jedoch unvermeidlich sein, so wird darauf hingewiesen, dass taktische Anweisungen während der Schiedsrichterfunktion an die eigene Mannschaft unbedingt zu unterlassen sind!

27. Die Trainer der Heimmannschaften sind verpflichtet, ihre eingesetzten Schiedsrichter über die Regelungen zum Spielbetrieb in unserer  Runde zu unterrichten, damit diese korrekt pfeifen können.

28. Strafen: Bei wiederholten oder groben Fouls, sowie Beleidigung gegen Spielerinnen oder Schiedsrichter, kann eine Zeitstrafe von 5 Minuten verhängt werden. Bei extremen Tätlichkeiten ist eine Sperre für das laufende und nächste Spiel möglich.                    (Meldung an die 1. Spielleiterin)                                                                                               

29. Eine Absage eines Spiels muss spätestens 2 Tage vor dem Spieltermin beim Gegner erfolgen!  Beispiel: Spielbeginn Freitag 19 Uhr – Absage spätestens Mittwoch 19 Uhr.  Wird die Frist nicht eingehalten, sind 25.-- € Strafe in die Rundenkasse zu entrichten. Ausgenommen sind Spielabsagen die durch Witterungseinflüsse (Unbespielbarkeit des Platzes) hervorgerufen werden. Spielabsagen und Nachholtermine sind der 1. Spielleiterin unverzüglich mitzuteilen!

30. Es dürfen nur 2 Spiele pro Saison aus personellen Gründen abgesagt werden. Ausgenommen davon sind Spieltermine, die in den offiziellen Schulferien angesetzt wurden. Absagen müssen spätestens 2 Tage vor dem Spiel erfolgen. Muss ein Spiel verlegt werden, nennt die Heimmannschaft in Absprache mit dem Gegner 2-mal einen möglichen Ausweichtermin. Sollten diese beiden Termine wiederum abgesagt werden, so muss (!) letztendlich der dritte, von der Heimmannschaft vorgeschlagene Termin wahrgenommen werden! Sollte dies nicht der Fall sein, so wird das Spiel für die absagende Mannschaft mit 2:0 als verloren gewertet.

31. Spiele, die bis zum letztmöglichen Nachholtermin (Saison 2005 ist dies der 04./05./06.11.2005), nicht gespielt wurden, werden in der Tabelle als nicht gespielt gewertet, d. h., 0 Punkte, 0 Tore.

32. Im Zuge der sportlichen Fairness wird darauf hingewiesen, dass es sich vom Grundsatz her um eine Privatrunde handelt. Spielerinnen die im regulären Rundenbetrieb des BFV spielen, dürfen in der Privatrunde nicht eingesetzt werden, da Mannschaften die keinen „Zugriff“  auf solche Spielerinnen haben, stark benachteiligt sind!  Ebenfalls nicht zulässig ist es, dass Spielerinnen, die in der Privatrunde gemeldet sind, immer wiederkehrende Einsätze im BFV-Rundenbetrieb haben. Sie sind dann keine Privatrundenspielerinnen mehr und sind bei der 1.Spielleiterin vom Spielbetrieb abzumelden. Einzelne Sondergenehmigungen können nach  Abwägung der Situation und der Zustimmung der an der Runde teilnehmenden Mannschaften von den Spielleiterinnen erteilt werden. Diese kann jedoch bei nachgewiesenem Missbrauch sofort widerrufen werden. Für die Saison 2005 wurde auf der Sitzung mehrheitlich zugestimmt, dass DJK Bayern, SV Wacker 1 und der SV Leerstetten 2 jeweils 2 Spielerinnen als „Springerinnen“ einsetzten dürfen, welche namentlich gesondert gemeldet werden.

33. Sollten sich Mannschaften regelwidrig mit nicht oder falsch gemeldeten oder mit BFV - Rundenspielerinnen verstärken, werden Spiele die mit diesem Spielerinnen gespielt wurden, für die Mannschaft die den Regelbruch begangen hat, mit 2:0 als verloren gewertet.

34. Wenn eine Mannschaft während der Saison aus dem Punktespielbetrieb ausscheidet, werden die Begegnungen gegen diese Mannschaft aus der Wertung genommen. Das heißt, bereits erhaltene Punkte und Tore werden aus der Tabelle wieder abgezogen. Davon ausgenommen sind in der Saison 2005 der SV Wacker 1 und der TSV Katzwang, falls diese Teams im Sommer auf Großfeld wechseln sollten. Diese Mannschaften spielen vorerst nur die Vorrunde. Diese Partien werden ganz regulär gewertet und werden auch bei einem evtl. Ausscheiden aus der Runde nach Beendigung der Hinrunde in der Wertung bleiben.

35. Sollte nach dem letzten Spieltag der Tabellenerste und –zweite, Tor und Punktgleich sein, so entscheidet zwischen diesen beiden der direkte Vergleich, aus den vorhergegangenen Begegnungen der Vor- u. Rückrunde, wobei Punkte und Tore berücksichtigt werden. Geht auch hieraus ein Remis hervor, so ist ein Entscheidungsspiel auf neutralem Boden auszutragen. Die Modalitäten für ein solches Spiel sind mit der Spielleiterin abzusprechen.

36. Der jeweilige Rundensieger erhält zum Ende der Saison den Wanderpokal. Hat eine Mannschaft diesen drei Mal in Folge, oder insgesamt fünf Mal gewonnen, geht er in ihren Besitz über, und in der Folgesaison wird ein neuer Pokal ausgespielt. Jede Mannschaft erhält einen Platzierungspokal. Ausgezeichnet wird außerdem noch die Torschützenkönigin. Überreicht werden die Auszeichnungen auf der jährlichen Abschlussfeier. Stattfinden wird diese für die Saison 2005 am 19.11.2005 ! Eine Einladung hierfür ergeht noch gesondert.

 

Nürnberg, den 12.02.2005

Die Spielleiterinnen

Susanne Baetje und Manuela Hüttinger

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