Regelungen zum Spielbetrieb Saison 2012

1. Grundlegende Richtlinien zum Spielbetrieb

1. Zum Spielbetrieb melden kann, jede Vereinsmannschaft, die nicht an einem anderen Jugend- oder Erwachsenenligaspielbetrieb des BFV teilnimmt, deren Spielerinnen angemeldete Vereinsmitglieder sind und die im Besitz eines gültigen Passes des BFV sind, der auf den meldenden Verein ausgestellt ist.

2. Meldeschluss für den Spielbetrieb ist immer der 15. Januar der aktuellen Saison.
Eine Saison wird von März/April bis Oktober/November eines Jahres gespielt.

3. Beim Spielbetrieb der Kleinfeldliga handelt es sich um eine Frauenfußballfreizeitliga, die neben iden BFV-Richtlinien nach erweiterten, mehrheitlich beschlossenen, durch die Meldung zur Teilnahme akzeptierten und deshalb für die Teams der Liga bindenden KFL-Spielordnung spielt.

4. Gespielt wird auf Kleinfeld.
Spielfeldaufbau: Das Spielfeld muss rechteckig sein und soll eine Länge von ca. 40 bis 60 Meter und eine Breite von ca. 35 Meter haben. Der Strafraum ist je nach Spielfeldgröße 11 bis 12 Meter von der Torlinie bzw. den Torpfosten zu markieren, der Torraum entfällt ganz. Die Strafstoßmarke ist acht Meter von der Torlinie entfernt. Die Mittellinie mit Anstoßpunkt ist zu markieren. Die Spielfeldbegrenzungen können auch abgesteckt werden (Fahnen, Hütchen und dergleichen).

5. Ist kein separates Kleinfeld vorhanden, ergeben sich aus einem normalen Spielfeld drei Spielmöglichkeiten:
a) bei normalem Spielfeld von Strafraum zu Strafraum.
b) Quer zum normalen Spielfeld in der Spielfeldmitte, unter Berücksichtigung der vorgegebenen Maße.
c) Quer zum normalen Spielfeld in einer Spielhälfte.
Im Hinblick auf die Sicherheit der Spielerinnen, wird darauf hingewiesen, dass die Großfeldtore auf der seitlichen Auslinie entfernt werden müssen! Ist dies nicht möglich, muss ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens 3 Meter eingehalten werden! Die Heimmannschaft ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dies eingehalten wird. Ist dieser Abstand nicht gegeben, darf das Spiel nicht angepfiffen werden.

6. Es dürfen nur Tore der Größe 5 x 2 Meter („Kleinfeldtore“) verwendet werden, die zu befestigen sind. Ohne Befestigung der Tore darf nicht gespielt werden. Die Kontrolle der Torsicherung ist Aufgabe des Schiedsrichters.

7. Gespielt wird mit einem „Seniorenball“ der Größe 5 und einem Gewicht von mind. 410g und höchstens 450g. So genannte „Light“- oder „Juniorenbälle“ in Größe 5 und ca. 360g sind nicht erlaubt.

2. Richtlinien zur Meldung der Teams

8. Die Mannschaften melden ihre Spielerinnen (Namentlich, Geburtsdatum und Passnummer) bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Punktespiele der Spielleitung. In der laufenden Saison neu hinzukommende Spielerinnen müssen vor Einsatz in Spielen ebenfalls rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Tage vor dem Punktspiel, per E-Mail nachgemeldet werden. Meldungen per SMS sind nicht möglich! Neumeldungen auf dem Spielbericht werden nicht akzeptiert. Ist eine eingesetzte Spielerin nicht bei der Spielleitung gemeldet, wird das Spiel für das betreffende Team mit X:0 (2:0) als verloren gewertet.

9. Die Meldung der Spielerinnen hat ausschließlich auf den von der Spielleitung ausgegebenen Meldebögen zu erfolgen.

10. Haftungsausschluss: Es ist darauf zu achten, dass alle an dieser Liga teilnehmenden Spielerinnen aktive Mitglieder in ihrem jeweiligen Verein sind, damit der Versicherungsschutz gegeben ist.
Hierfür haben die jeweiligen Trainer Sorge zu tragen.

11. Spielberechtigt sind nur Spielerinnen, die im Besitz eines gültigen, auf den meldenden Verein ausgestellten, Spielerpasses des BFV sind. Zum Tragen kommt dabei, bis auf Widerruf, das auf dem Spielerpass eingetragene Spielrecht für Privatspiele.

3. Richtlinie zum Mindestalter von Spielerinnen

12. Spielberechtigt sind alle Spielerinnen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und Mitglied dieses Vereins sind. Bei Spielerinnen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben wird vorausgesetzt, dass beim Verein eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt und dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Für die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist der Verein verantwortlich.

4. Spielberichtsbögen, Passkontrollen, Ergebnis- und Torschützenmeldungen

13. Jeder Trainer erhält Namenslisten der gemeldeten Spielerinnen aller Mannschaften seiner jeweiligen Gruppe und kann diese zu Kontrollzwecke heranziehen. Aktuelle Änderungen der Spielerinnenlisten während der Saison werden ebenfalls an die Trainer weitergegeben oder können bei der Spielleitung abgefragt werden.

14. Es ist das Ausfüllen eines Spielberichtsbogens des BFV vor Spielbeginn vorgeschrieben. Der Spielberichtsbogen ist dem gegnerischen Team mindestens 20 Minuten vor Spielbeginn zu überreichen, so dass dieser noch genügend Zeit hat, seine Mannschaft in diesen einzutragen.
Die Spielberichte in sauberer und leserlicher Handschrift ausfüllen!

15. Passkontrollen: Die Kontrolle der Pässe anhand des Spielberichtsbogens ist vorgeschrieben. Der Schiedsrichter, ersatzweise die Trainer oder Spielführerinnen der jeweiligen Mannschaften, ist / sind verpflichtet gemeinsam die Kontrolle der Spielerinnen anhand des Bogens und der Pässe vor Spielbeginn durchzuführen. Der Trainer und/oder die Spielführerin versichern mit Ihrer Unterschrift auf ihrem Bogen, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Der eingesetzte Schiedsrichter muss ebenfalls auf dem Spielberichtsbogen unterschreiben.

16. Sollten keine Passkontrollen durchgeführt werden, ist im Nachhinein kein Einspruch gegen die Spielwertung wegen möglicher Unregelmäßigkeiten möglich.
Punkt 8/51 wird dadurch jedoch nicht außer Kraft gesetzt..

17. Ergebnisse der Punktespiele am Wochenende sind der Spielleitung von der Heimmannschaft bis zu dem darauf folgenden Montag per E-Mail (keine SMS-Meldung an die BFV-Liganummer!) unter Angabe der Spielgruppe, der Spielnummer und des Ergebnisses mitzuteilen. Bei Spielen unter der Woche hat die Meldung innerhalb von 2 Tagen zu erfolgen. Wird diese Meldefrist nicht eingehalten, ist eine Strafe von 5,-- € in die Ligakasse zu entrichten.

18. Die Spielberichtsbögen des BFV müssen innerhalb von 5 Tagen nach dem Spiel bei der 1. Spielleiterin auf dem Postweg eintreffen. Verantwortlich hierfür ist die Heimmannschaft.
Wird diese Frist nicht eingehalten, ist eine Strafe in Höhe von 5,00 € in die Ligakasse zu entrichten.

19. Auf den BFV Spielberichtsbögen sind hinter den Namen der Spielerinnen die Anzahl der geschossenen Tore mit einer Ziffer(!) zu vermerken. Die Trainer bestätigen mit Ihrer Unterschrift nach dem Spiel auf dem BFV-Bogen gleichzeitig die angegebenen Torschützinnen. Änderungen an ursprünglich angegebenen Ziffern sind vom gegnerischen Trainer per Kürzelzeichen zu bestätigen.
Fehlt diese Bestätigung wird die Änderung nicht in die Wertung zur Ermittlung der Torschützenkönigin einfließen.

20. Die Mannschaften melden innerhalb von 5 Tagen nach dem Spiel ihre eigenen Torschützinnen, ausschließlich mit dem zur Verfügung gestellten Formular, per Mail bei der Spielleitung. Die Spielleitung wird die gemeldeten Angaben mit den Angaben auf dem BFV-Bogen abgleichen.

5. Spielbetrieb, Spieldauer, Spielregeln u, Schiedsrichter

21. Mannschaftsstärke : 6 Feldspielerinnen + Torfrau.

22. Bei Spielbeginn müssen pro Mannschaft mindestens vier Feldspielerinnen und ein Torwart
anwesend sein.

23. Spieldauer: 2 x 35 Minuten (10 min. Halbzeitpause)

24. Die Heimmannschaft ist, bei nicht pünktlichem Eintreffen des Gegners, verpflichtet, ab dem regulären Spielbeginn ab, eine Frist von 30 Minuten abzuwarten. Ist nach dieser Wartefrist der Gegner noch nicht eingetroffen, oder hat sich nicht telefonisch gemeldet und einen nachvollziehbaren Verspätungsgrund (z.B. Stau, Panne etc.) angegeben, so wird das Spiel für die Heimmannschaft mit 3 Punkten und 2:0 Toren als gewonnen gewertet.

25. Der Gastmannschaft ist, auch bei Verspätetem Eintreffen im in Punkt 24 genannten Rahmen, eine Aufwärmzeit von 15 Minuten zu gewähren.

26. Bei Trikotgleichheit ist die Heimmannschaft verpflichtet diese zu wechseln oder, wenn dies nicht möglich ist, Kennzeichnungshemden zu tragen.

27. Das Tragen von Schienbeinschützern ist Pflicht. Trägt sie eine Spielerin nicht, wird sie vom Schiedsrichter angehalten diese anzulegen. Sollte sie keine Schützer anlegen, ist sie vom Spiel auszuschließen.

28. Das Tragen von sichtbarem Schmuck während dem Spiel ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.

29. Gespielt wird ohne Abseits.

30. Es wird mit der für das Großfeld gültigen Torwartregel gespielt, d. h. der Torwart darf einen Rückpass vom eigenen Mitspieler nicht mit der Hand aufnehmen!

31. Auswechselungen: in Höhe der Mittellinie kann beliebig oft gewechselt werden („Fliegender Wechsel“).

32. Alle Freistöße sind direkt und müssen vom Schiedsrichter freigegeben werden.

33. Beim Anstoß, Abstoß, Eckstoß, Strafstoß und Freistoß müssen die gegnerischen Spielerinnen mindestens 5 Meter vom Ball entfernt sein.

34. Unparteiische, geeignete Schiedsrichter werden von der Heimmannschaft gestellt. Trainer sollten keine Schiedsrichterfunktion übernehmen. Sollte dies jedoch unvermeidlich sein, so wird darauf hingewiesen, dass taktische Anweisungen während der Schiedsrichterfunktion an die eigene Mannschaft unbedingt zu unterlassen sind!

35. Die Trainer der Heimmannschaften sind verpflichtet, ihre eingesetzten Schiedsrichter über die Regelungen zum Spielbetrieb in unserer Liga zu unterrichten, damit diese korrekt pfeifen können.

36. Strafen: Bei wiederholten oder groben Fouls, sowie Beleidigung gegen Spielerinnen oder Schiedsrichter, kann eine Zeitstrafe von 5 Minuten verhängt werden. Bei extremen Tätlichkeiten ist eine Sperre für das laufende und nächste Spiel möglich.
(Meldung an die 1.Spielleiterin = Weiterleitung an das Sportgericht)

6. Spielwertung und Gruppeneinteilung

37. Ein gewonnenes Spiel wird für den Sieger mit drei Punkten, ein unentschiedenes Spiel mit je einem Punkt für beide Mannschaften gewertet.

38. Die Einteilung in die Gruppen für die darauffolgende Saison ergibt sich aus den Abschlusstabellen der Gruppen aus der vergangenen Saison und erfolgt nach sportlichen Aspekten. Teams die neu in den Ligaspielbetrieb kommen, werden automatisch der Gruppe B zugeteilt.

7. Spielausfälle oder Spielabsagen

39. Muss ein Spiel durch wetterbedingte Ursachen (starker Regen, Hagel, Gewitter) abgebrochen werden und kann augenscheinlich nicht mehr fortgesetzt werden, wird dieses erst nach einer Spielzeit von 60 Minuten mit dem zum Zeitpunkt des Abbruchs bestehenden Resultat gewertet. Sollte diese Spielzeit nicht erreicht sein, wird das Spiel komplett wiederholt.

40. Wird ein Spiel durch technische Probleme (Flutlicht!) abgebrochen oder kann dadurch erst gar nicht angepfiffen werden, wird das komplette Spiel auf dem Platz der Gastmannschaft wiederholt.

41. Spielverlegungen sind nur mit Einverständnis des Gegners möglich. Sollte der Gegner einer Spielverlegung nicht zustimmen, muss zum terminierten Zeitpunkt gespielt werden.

42. Spielverlegungen bzw. -absagen müssen spätestens 2 Tage vor dem Spieltermin beim Gegner und der Spielleitung erfolgen! Beispiel: Spielbeginn Freitag 19 Uhr – Absage spätestens Mittwoch 19 Uhr. Wird die Frist nicht eingehalten, sind 25.- € Strafe in die Ligakasse zu entrichten. Ausgenommen davon sind kurzfristige und nicht vorhersehbare Spielabsagen wegen nachvollzieh- und beweisbarer Platzsperren durch extreme Wetterverhältnisse und ein Heimrechtstausch oder –verzicht ist nicht möglich. Bei sonstigen Platzsperren durch den Heimrechtsverein ist die 2 Tagefrist bindend und es muss gegebenenfalls, z.B. durch Antrag des Gegners, ein Heimrechtstausch oder –verzicht in Kauf genommen werden

43. Spiele, die rechtzeitig abgesagt wurden, müssen innerhalb von 14 Tagen neu terminiert werden. Sobald konkrete Termine für Nachholspiele bekannt sind, sind diese unverzüglich der Spielleitung per E-Mail zu melden.

44. Bei Spielverlegungsanträge, Absagen oder Benennung von Nachholterminen an die Spielleitung per E-Mail ist der Gegner in der E-Mail immer in „CC“ zu setzen. Somit ist gewährleistet, dass alle Seiten davon in Kenntnis gesetzt wurden.

45. Alle Spiele der Hinrunde müssen bis zum Beginn der Rückrunde gespielt sein.

8. Spielwertungen bei Regelverstößen, sonstige Spielwertungen

46. Tritt bei einer durch den Gegner abgelehnten Verlegung der absagende Verein nicht an, besteht die Möglichkeit einer „freiwilligen“ X:0 (2:0) Wertung gegen den nicht antretenden Verein. Erfolgt diese Meldung der Spielwertung durch den nicht antretenden Verein bei der Spielleitung nicht, wird die Spielwertung kostenpflichtig an das BFV-Sportgericht weitergeleitet.

47. Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, wird für diese das Spiel mit X:0 (2:0) als verloren gewertet.

48. Kann ein am letzten Nachholterminwochenende der Saison angesetztes Spiel wegen Unbespielbarkeit des Platzes nicht mehr gespielt werden, vorausgesetzt dass auch ein Tausch der Spielstätte nicht möglich ist und kein für beide Teams und die Ligaleitung geeigneter "Nottermin" gefunden wird, wird das Spiel für beide Teams als nichtgespielt (0 Punkte, 0:0 Tore) gewertet.

49. Spielerinnen die im sonstigen Rundenbetrieb des BFV spielen, egal ob Groß- oder Kleinfeld, Damen oder Juniorinnen, dürfen in der Kleinfeldliga nicht eingesetzt werden. Spielerinnen, die in der Kleinfeldliga gemeldet sind und in den sonstigen Spielbetrieb des BFV wechseln, sind unverzüglich vom Spielbetrieb der Kleinfeldliga abzumelden.

50. Ebenso unzulässig ist es Spielerinnen, Juniorinnen oder Seniorinnen, die im Rundenbetrieb des BFV spielen, zum Saisonende des BFV im Mai/Juni in die Kleinfeldliga zu melden, um sie dann im August/September zum neuen BFV-Saisonstart wieder aus der Kleinfeldliga abzumelden.

51. Sollten sich Mannschaften regelwidrig mit nicht, falsch gemeldeten, nach Punkt 8/49 oder Punkt 8/50 gemeldeten oder anderen laut der KFL-Spielordnung untersagten Spielerinnen verstärken, werden Spiele, die mit diesem Spielerinnen gespielt wurden, für die Mannschaft die den Regelbruch begangen hat, mit X:0 (2:0) als verloren gewertet. Bei nachgewiesenem Missbrauch werden Spiele auch noch im Nachhinein mit X:0 (2:0) als verloren gewertet.

52. Stellt ein Verein während der Saison den Spielbetrieb ein, werden alle Spiele die gegen dieses Team gespielt wurden komplett aus der Wertung genommen.

9. Sportgericht

53. Seit der Saison 2009 entscheidet das Sportgericht des BFV kostenpflichtig bei Spielabbrüchen oder Regelverstößen gegen die Richtlinien für den Frauenfreizeitfußball oder bei durch den Schiedsrichter angezeigtem unsportlichem Verhalten über die Strafen.

10. Meisterschaft und Abschlussfeier

54. Für die Ausrichtung der Abschlußfeier wird ein Unkostenbeitrag von 50 € erhoben. Dieser ist bei der Saisonauftaktsitzung an die Spielleitung zu zahlen. Von dem Geld werden die Mannschafts-
auszeichnungen für die Abschlussfeier finanziert. Bei Ausscheiden aus dem Spielbetrieb während der laufenden Saison erfolgt keine Rückerstattung des Unkostenbeitrags.

55. Die Erstplatzierten der Gruppen erhalten zum Ende der Saison einen Meisterschaftswanderpokal. Hat eine Mannschaft diesen drei Mal in Folge, oder insgesamt fünf Mal gewonnen, geht er in ihren Besitz über, und in der Folgesaison wird ein neuer Pokal ausgespielt. Jede Mannschaft erhält außerdem einen Platzierungspokal. Die Gruppen werden getrennt ausgezeichnet, eine Zusammenlegung der Tabellen erfolgt nicht. Ausgezeichnet werden außerdem noch die erfolgreichsten Torschützinnen der Gruppen. Überreicht werden die Auszeichnungen auf der jährlichen Abschlussfeier. Stattfinden wird diese für die Saison 2012 am Samstag, den 03.11.2012! Eine Einladung hierfür ergeht gesondert.

Nürnberg, den 18.03.2012

Spielleitung KFL

Susanne Baetje
Kontaktdaten siehe
Kleinfeldliga/Ligaleitung